1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge mit Mirjam Gsteu e.U. (im Folgenden „FitXund“) über die Nutzung des Angebots des Studios FitXund. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem FitXund abgeschlossen Mitgliedschaft zur Betretung und Benutzung des FitXund berechtigt sind.
1.2. Das FitXund ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.
2. Zutrittsgewährung
2.1. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
2.2. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.
3. Sicherheitsvorschriften
3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes, ist eine Einweisung vom FitXund oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.1. Im Falle unangemessenen Verhaltens anderer Mitglieder gegenüber, wie Beleidigungen, Belästigungen, Gefährdung oder ähnliches Verhalten, hält sich das FitXund vor, die Mitgliedschaft vorzeitig zu beenden.
4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
5. Sonstiges
5.1. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Studio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer vorigen individuellen Vereinbarung mit dem FitXund.
5.2. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen.
6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 3. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das FitXund berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 6,- geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wert gesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.
7. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
7.1. Das FitXund kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.1.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.1.2. das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
8. Betriebsunterbrechungen
8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des FitXund sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Dennoch hat das FitXund Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
8.2. Das FitXund hat für 14 Tage in der letzten Juli-Woche und der ersten Augustwoche Betriebsurlaub. Für diese Zeit entsteht kein Ersatzanspruch beim Mitglied und wird nicht gutgeschrieben.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Das Mitglied hat bei Abschluss der Mitgliedschaft wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem FitXund jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekannt zugeben.
9.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.