1. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
a. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung, sofern kein abweichendes
Datum vereinbart wurde.
b. Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die vereinbarte Grundlaufzeit.
c. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.
2. Kündigung der Mitgliedschaft
a. Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.
b. Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden.
c. Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin
um die Dauer der Stilllegung.
d. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei
Good Vibration maßgeblich.
3. Höhe der Beiträge
a. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ist in der Nutzungsvereinbarung vereinbart.
b. Im Falle von Barzahlung wird pro Bearbeitungsvorgang eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in
Höhe von EUR 15,00 erhoben.
c. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) berechtigt Good Vibration ab
dem Zeitpunkt der Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.
4. Fälligkeiten
a. Beitrag
Der monatliche Beitrag ist jeweils zum 1. oder 15. des Monats im Voraus fällig und wird von
dem umseitig genannten Konto grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
b. Startpaket
Das Startpaket ist eine einmalige Gebühr. Sie wird bei Abschluss der Vereinbarung sofort fällig
und je nach Abschlussdatum unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen
Bankvorlagefristen, entweder am 1. oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden
Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sie sind nicht
erstattungsfähig.
5. Rücklastschriften
Im Falle eines vom Mitglied verschuldeten, nicht erfolgreichen Lastschrifteinzugs entstehen dem
Mitglied Bank- und Bearbeitungsgebühren pro entstandener Rücklastschrift. Diese werden je nach
Datum der Rücklastschrift unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen
Bankvorlagefristen entweder am 1. oder am 15. des Monats bzw. dem darauffolgenden
Bankbuchungstag grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
6. Angebotsumfang
a.
Diese Vereinbarung berechtigt das Mitglied während der regulären Öffnungszeiten die jeweils
die enthaltende Leistungen zu nutzen. Diese sind der Art der Mitgliedschaft zu entnehmen und
dort definiert. Hier sind die einzelnen Leistungen aufgelistet.
b. Stets enthaltene Leistungsbestandteile sind die Nutzung der Cardiogeräte eine Getränke
Flaterate.
c.
Das einmalige Startpaket beinhaltet: Profilerfassung/ -verwaltung sowie die ganzheitliche,
professionelle Grundbetreuung und Trainingssteuerung, individuelle Körperanalysen und
laufende, bedarfsgerechte Trainingsanpassungen.
d.
Für Reparaturen und Renovierungen behält sich Good Vibration das Recht vor, Teilbereiche für
einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied hieraus ein
Minderungsrecht entsteht.
7. Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderung des Mitglieds muss spätestens 12 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden.
Andernfalls wird die gebuchte Trainingseinheit, der gebuchte Termin voll abgerechnet.
Dies gilt auch für Inhaber von 10er Karten. Zu kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine
werden abgerechnet.
8. Pflichten des Mitglieds
Jede Änderung dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Daten des Mitglieds (z.B. Änderung der
Adresse, der Bankverbindung, etc.) ist Good Vibration umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen.
Verwaltungsgebühren und Mehraufwand, die mangels korrekter Daten (z.B. durch eine fehlerhafte
Abbuchung) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
9. Nutzungsbedingungen
a. Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die vertraglichen Bestimmungen Good Vibration zu halten.
Den Anweisungen des Good Vibration Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
b.
Missachtet ein Mitglied die Hausordnung oder Anweisungen des Personals, so ist Good
Vibration berechtigt, die Mitgliedschaft nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Davon
unabhängig gilt ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht in besonders schweren
Fällen des Fehlverhaltens oder aus wichtigem Grund, wenn selbst das Abwarten einer
Verhaltensänderung nach Abmahnung nicht zumutbar ist. Die Mitgliedsbeiträge für die
Restlaufzeit werden in diesem Fall sofort fällig.
10. Verzugsfolge
a.
Kommt ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, ist Good Vibration auch ohne
Kündigung berechtigt, den bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden
Restbeitrag geltend zu machen. Bank- und Bearbeitungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen.
Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
b. Good Vibration ist darüber hinaus berechtigt, ab Verzugseintritt seine Leistungen bis zum
Beitragsausgleich (Verzugsende) einzustellen.
11. Stilllegungen
a.
Während der Stilllegung ruht die Mitgliedschaft, ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Die
Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Für die Stilllegung wird eine
Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben.
b. Stilllegungen müssen schriftlich beantragt werden. Sie erfolgen nur monatsweise und können
nicht rückwirkend gewährt werden.
c. Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin
um die Dauer der Stilllegung.
d. Außerordentliche Stilllegungen sind geregelt unter Punkt 12.
12. Krankheit, Ausfallzeiten
Machen es dem Mitglied persönliche Umstände unmöglich, das Leistungsangebot von Good
Vibration zu nutzen, entsteht hieraus grundsätzlich keine Entbindung aus den vertraglichen
Verpflichtungen. Jedoch bietet Good Vibration in besonderen Fällen folgende Regelungen an:
a.
Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportunfähigkeit, die die Dauer von 4 Wochen
übersteigt, kann die Mitgliedschaft - auch über den Zeitraum von 4 Wochen hinaus -
monatsweise, jedoch nicht rückwirkend, stillgelegt werden.
b. Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft für bis zu 12 Monate stillgelegt werden. Ein
Nachweis der Schwangerschaft ist erforderlich.
c. Bei Kündigung während einer Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin
um die Dauer der Stilllegung.
13. Außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft
a. Ein Wohnortwechsel berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Good Vibration ist
es überlassen dies im Einzelfall zu entscheiden.
b.
Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls dem Mitglied aus dauerhaften gesundheitlichen
Gründen eine weitere Nutzung der Leistungen von Good Vibration nicht mehr zumutbar ist.
Hierfür ist ein fachärztliches Attest oder eine dauerhafte Sportunfähigkeit notwendig.
c.
Außerordentliche Kündigungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden und können
erst bei vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Die
Kündigungsfrist beträgt hierbei ein Monat.
14. Übertragung der Mitgliedschaft
Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind grundsätzlich nicht übertragbar. Jedoch ist
mit Zustimmung von Good Vibration eine dauerhafte Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte
möglich. Die Zustimmung zur Übertragung liegt im freien Ermessen von Good Vibration.
15. Höhere Gewalt
Wird es Good Vibration aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen
zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das
Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären
Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.
16. Gesundheit des Mitglieds
Good Vibration empfiehlt regelmäßige ärztliche Check Ups und übernimmt keine Verantwortung
für die gesundheitliche Eignung des Mitglieds. Es ist von dem Kunden zu prüfen, ob die KontraIndikationen auf ihn zutreffen. Sollten Gesundheitsschäden auftreten, haftet das Studio nicht. Die
Nutzung der Systeme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
17. Haftung
Good Vibration haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der
Angebotsnutzung entstehen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz sowie bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten durch Good Vibration. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei Unfällen haftet das Studio im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Diese Haftbeschränkung
gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18. Wertgegenstände
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten Good
Vibration wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
19. Minderjährige
Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur
mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann bei monatlicher
Abbuchung nur über das Konto eines Erziehungsberechtigten erfolgen.
20. Datenschutzerklärung
Die personenbezogen Daten des Mitglieds werden von Good Vibration gespeichert und
ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch / Widerruf, spätestens aber 12 Monate nach der
letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der EUDatenschutzverordnung (DSGVO).
Datenschutzerklärung: https://www.good-vibration-studio.de/index.php?id=8
21. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue
Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten
kommt.
22. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderung,
der Übertragung sowie der Beendigung dieser Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall einer
schriftlichen Erklärung oder Vereinbarung zwischen dem Mitglied und Good Vibration. Dies gilt
auch für die Abbedingung der Schriftform. Für eine mögliche Fristwahrung zählt das Datum des
Zugangs bei Good Vibration, nicht des Poststempels.
Wir nehmen den Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Am 25.05.2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Die DSGVO hat das Ziel, das Datenschutzniveau innerhalb der gesamten EU auf einen einheitlich hohen Standard zu heben.
Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Alle weiteren Daten werden auf freiwilliger Basis erfasst.
Ich willige ein, dass Good Vibration meine Gesundheitsdaten und ggf. biometrische Daten zu Trainingszwecken verarbeitet.
Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im Folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.
Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken
Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, kreuzen Sie diese bitte entsprechend an. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder bitte frei.
Ich willige ein, dass mir per E-Mail Informationen zu Terminen (Terminbestätigung etc.) übersendet werden.
Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht.
Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.