Personal Training



Vertragsdetails

Erreiche Dein Ziel!

2 x 60 Minuten pro Woche inkl. individueller Trainings- und Ernährungsplanung

Zusammen arbeiten Du und Dein Trainer zwei Mal wöchentlich an Deinen Zielen! Egal, ob du abnehmen, Muskeln aufbauen oder insgesamt fitter werden möchtest: wir bringen Dich an Dein Ziel!

• Die erste Laufzeit beträgt
3 Monate
.
• Der Verträg läuft auf unbestimmte Zeit.
• Die Lastschrift erfolgt alle
1 Monat
.

Es gelten die untenstehenden Allgemeinen Geschschäftsbedingungen.
590,00 €
inkl. MwSt. je Monat


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Hiermit ermächtige ich Club 59 - Dein Gym & Club 59 Bamberg C. Neudecker, C. Roßmeier & P. Seidel GbR, alle von mir zu entrichtenden Zahlungen von dem von mir angegebenen Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen und damit aufgehoben werden.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Gegenstand des Vertrags ist das Personal Training, welches vom Personal Trainer für den Kunden durchgeführt wird.

1.2 Inhalt des Personal Training ist:
Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten sowie Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
Der Trainer gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch einen Trainer des Club 59 – Dein Gym.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Ein Erfolgsversprechen wird nicht abgegeben.


§ 2 ORT DES TRAININGS

Das Personal Training findet in den Räumlichkeiten des „Club 59 – Dein Gym“ (Obere Königstr. 31, 96052 Bamberg) statt.


§ 3 ZEITLICHER RAHMEN

3.1 Der Gesamtumfang des Personal Trainings beträgt zunächst 3 Monate.

3.2 Das Personal Training findet erstmalig am vertraglich vereinbarten Termin statt.

3.3 Es werden zwei Trainingseinheiten mit einer jeweiligen Dauer von 60 Minuten vereinbart.

3.4 Dieser Umfang kann von beiden Seiten erweitert oder gekürzt werden. Erweiterungen und Kürzungen bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Seiten.

3.5 Terminänderungen sind in der Regel spätestens in der vorhergehenden Trainingseinheit abzusprechen. Ein zuvor abgestimmter Termin ist vom Kunden spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Der Kunde ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Trainingseinheiten zu denen der Kunde ohne Absprache nicht erscheint bzw. diese zu spät absagt, werden nicht erstattet.

§ 4 VERANTWORTUNG DES TRAINERS

Der Personal Trainer ist verpflichtet sich vor jeder Trainingseinheit von der körperlichen und geistigen Gesundheit des Kunden zu überzeugen. Der Personal Trainer ist berechtig eine Trainingseinheit nicht durchzuführen oder abzubrechen, wenn er Bedenken bezüglich der körperlichen und/ oder geistigen Gesundheit des Kunden hat.


§ 5 VERANTWORTUNG DES KUNDEN

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

5.2 Der Kunde ist zudem verpflichtet bei der Terminvereinbarung mitzuwirken. Sofern aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden keine Termine festgelegt wurden, verfallen die vereinbarten Einheiten nach Ablauf der Woche. Der monatliche Beitrag bleibt davon unberührt.


§ 6 HAFTUNG UND HINWEISE

6.1 Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 1 genannten Leistungen.

6.2 Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

6.3 Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.

6.4 Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.


§ 7 DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 1 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.


§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

8.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

8.3 Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.4 Sollte eine Bestimmung dieser vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.




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